AdvoCite

§ 19 RennwLottG

Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Veranstalter der Sportwette. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Wettgeschehen maßgeblich gestaltet.

Rennwett- und Lotteriegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved