Gesetze › ResG › Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis § 6 ResG Diensteid Bei der Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis ist ein Diensteid nach § 9 Absatz 1 des Soldatengesetzes zu leisten. Reservistengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses; Beförderungen § 7 Sachmittel und Entschädigungen