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§ 13 RevierjagdMeisterPrV
Struktur der Prüfung
(1)
Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
Berufsausbildung und
- 2.
Mitarbeiterführung.
(2)
Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
- 1.
einen praktischen Teil nach § 14 und
- 2.
einen schriftlichen Teil nach § 15.
(3)
Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.