Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Grundbuch eingetragenen Hypotheken und Grundschulden findet § 17 Abs. 2 Satz 2 des früheren Reichsheimstättengesetzes weiterhin Anwendung.
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(weggefallen)
Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle