Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 sowie das Schlußprotokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Gesetz zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle