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§ 12.02 RheinSchPV

Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel – St. Goar

  1. 1.

    An der Strecke Oberwesel – St. Goar sind folgende Signalstellen eingerichtet:

    Signalstelle A:km 550,57, linkes Ufer, am Ochsenturm bei Oberwesel;
    Signalstelle B:km 552,80, linkes Ufer, am Kammereck;
    Signalstelle C:km 553,61, linkes Ufer, am Betteck;
    Signalstelle D:km 554,34, linkes Ufer, gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“);
    Signalstelle E:km 555,43, linkes Ufer, an der Bank.
  2. 2.

    Der Bergfahrt wird die Annäherung von Talfahrern – mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen – an den Signalstellen A, C, D und E angezeigt.Jede dieser Signalstellen zeigt der Bergfahrt ihre Lichtzeichen auf übereinander stehenden Feldern, die folgenden Teilstrecken zugeordnet sind:

    FeldNummer der TeilstreckeOberstromgrenze der TeilstreckeUnterstromgrenze der Teilstrecke
    Signalstelle A: am Ochsenturm
    oben1km 548,50km 549,50
    unten2km 549,50km 550,57
    Signalstelle C: am Betteck
    oben3km 550,57km 551,30
    Mitte4km 551,30km 552,40
    unten5km 552,40km 553,60
    Signalstelle D: gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“)
    oben4km 551,30km 552,40
    Mitte5km 552,40km 553,61
    unten6km 553,61km 554,34
    Signalstelle E: an der Bank
    oben6km 553,61km 554,34
    unten7km 554,34km 555,43
  3. 3.

    Die Zeichen an den Signalstellen bedeuten für die ihnen zugeordneten Teilstrecken:

    1. a)

      Drei weiße, ein Dreieck bildende Lichtlinien (Bild 1):

      In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 m zu Tal.[Grafik]
    2. b)

      Zwei dachförmig gegeneinander geneigte weiße Lichtlinien (Bild 2):

      In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge bis 110 m oder ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m oder mit einer Breite über 15 m zu Tal.[Grafik]
    3. c)

      Eine nach rechts geneigte weiße Lichtlinie (Bild 3):

      In der Teilstrecke fährt mindestens ein Fahrzeug mit einer Länge bis 110 m zu Tal.[Grafik]
    4. d)

      Eine waagerechte weiße Lichtlinie (Bild 4):

      In der Teilstrecke befindet sich kein Talfahrer.[Grafik]
  4. 4.

    Ferner können an den Signalstellen folgende Zeichen gezeigt werden:

    1. a)

      an der Signalstelle A

      1. aa)

        ein weißes Licht, nur für die Talfahrt sichtbar:den Talfahrern wird mitgeteilt, dass die Lichtwahrschau in Betrieb ist.

      2. bb)

        zusätzlich ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:ein Verband mit einer Länge über 110 m fährt am Tauberwerth (Teilstrecke 3) zu Berg.

    2. b)

      an der Signalstelle Bein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:ein Verband mit einer Länge über 110 m umfährt das Betteck zu Berg.

  5. 6.

    Eine Sperrung der Schifffahrt für die Talfahrt wird an den Signalstellen A oder B durch zwei nur für die Talfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.Eine Sperrung der Schifffahrt für die Bergfahrt wird an den Signalstellen D oder E durch zwei nur für die Bergfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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