Gesetze › RIASKomVorRV Art. 3 RIASKomVorRV Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die RIAS BERLIN-Kommission · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 2 Schlußformel