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§ 2 RindTbV

Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Tuberkulose-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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