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§ 7 RiWG

Ein Mitglied des Richterwahlausschusses ist von der Mitwirkung bei der Wahl eines Richters ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung vorliegen.

Richterwahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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