Gesetze › RiWG § 7 RiWG Ein Mitglied des Richterwahlausschusses ist von der Mitwirkung bei der Wahl eines Richters ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung vorliegen. Richterwahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 § 8