§ 10 RohrIndUTechAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“,
- 2.
„Einsetzen von Verfahrenstechnik“,
- 3.
„Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle