AdvoCite

§ 6 RollSonnMstrV

Situationsaufgabe

(1)

Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2)

Als Situationsaufgabe sind

  1. 1.

    Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie

  2. 2.

    ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.

(3)

Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved