Gesetze › RSG › Abschnitt 4 Erlaubnis § 13 RSG Sofortige Vollziehbarkeit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Erlaubnis und der vorläufigen Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung. Reisesicherungsfondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Erlaubnis; vorläufige Erlaubnis § 14 Wirkung der Erlaubnis