Gesetze › RSG › Abschnitt 4 Erlaubnis § 15 RSG Kontrahierungszwang Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds. Reisesicherungsfondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Wirkung der Erlaubnis § 16 Übernahme fortbestehender Einstandspflichten