Gesetze › RVermG § 8 RVermG Unübertragbare Vermögensrechte Unter die §§ 1 bis 6 fallen auch Vermögensrechte, die durch Gesetz für unübertragbar oder nur auf Grund besonderer Vereinbarung für übertragbar erklärt worden sind. Reichsvermögen-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Übertragung der Rechte § 9 Feststellung der vom Bund auf andere Rechtsträger zu übertragenden Rechte an Grundstücken