§ 1 SüßwAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Süßwarentechnologen und der Süßwarentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Süßwarentechnologenausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle