Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Feinsattler/Feinsattlerin, Feintäschner/Feintäschnerin, Täschner/Täschnerin sind vorbehaltlich des § 13 nicht mehr anzuwenden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle