Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens lässt die Anwendung eines Abwicklungsinstruments und die Ausübung von Abwicklungsbefugnissen und deren jeweilige Rechtswirkungen unberührt; eine Anfechtung ist weder innerhalb noch außerhalb eines solchen Insolvenzverfahrens möglich.
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle