Gesetze › SanG § 4 SanG Verwaltungsvereinbarung Die Auszahlung der Sanierungshilfen erfolgt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, die das Nähere nach Maßgabe dieses Gesetzes regelt. Sanierungshilfengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Finanzierung