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§ 3 SanOAAusbGV

Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.

Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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