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§ 12 SBGG

Geschlechtsneutrale Regelungen

Gesetzliche Regelungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen und für beide Geschlechter dieselben Rechtsfolgen vorsehen, gelten für Personen unabhängig von der im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechtsangabe und auch dann, wenn keine Angabe eingetragen ist.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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