§ 1 SchädlBekAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle