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§ 1 SchaEVZG

Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.

Schadenersatzvorauszahlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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