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SchAusrV
Schiffsausrüstungsverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt
- § 4Anforderungen an Schiffsausrüstung
- § 5Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
- § 6Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
- § 7Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken
- § 8Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
- § 9Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU
- § 10EU-Konformitätsbewertungsverfahren
- § 11EU-Konformitätserklärung
- § 12Steuerrad-Kennzeichen
- § 13Elektronische Kennzeichnung
Abschnitt 4 Konformitätsbewertungsstellen
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU
- § 14Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- § 15Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle
- § 16Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle
Unterabschnitt 2 Befugniserteilung und Notifizierung
- § 18Antrag auf Erteilung der Befugnis
- § 19Erteilung der Befugnis
- § 20Änderung einer erteilten Befugnis
Unterabschnitt 3 Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung
Abschnitt 5 Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU
- § 23Zuständigkeit und Aufgaben
- § 24Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde
- § 25Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
Abschnitt 6 Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
- § 26Pflichten des Herstellers
- § 27Bevollmächtigter für die Europäische Union
- § 28Sonstige Wirtschaftsakteure
Abschnitt 7 Marktüberwachung
- § 29Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung
- § 30Formale Nichtkonformität
- § 31Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen
- § 32EU-Schutzklauselverfahren
Abschnitt 8 Überwachung der Nutzung
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten