Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
Die Befugnisse der jeweils zuständigen Behörde, auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen andere oder weitergehende Anordnungen zu treffen, bleiben von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle