Gesetze › SchHaltHygV › Abschnitt 2 Anforderungen an die Schweinehaltung § 10 SchHaltHygV Amtliche Beaufsichtigung Jeder Betrieb unterliegt der Beaufsichtigung durch den beamteten Tierarzt. Schweinehaltungshygieneverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe § 11 Anordnungsbefugnis