Gesetze › SchHaltHygV › Abschnitt 2 Anforderungen an die Schweinehaltung § 5 SchHaltHygV Beförderung von Schweinen Zucht- oder Nutzschweine dürfen nicht gemeinsam mit Schlachtschweinen aus einem anderen Betrieb befördert werden. Schweinehaltungshygieneverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Anforderungen an die Freilandhaltung § 6 Betriebseigene Kontrollen