Gesetze › SchiedsG › Dritter Abschnitt Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen› - Das Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einer Strafsache §§ 40 bis 45 SchiedsG (weggefallen) Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 39 § 46