§ 2 SchiffsBelWertV
Gegenstand der Wertermittlung
Gegenstand der Schiffsbeleihungswertermittlung sind Schiffe und Schiffsbauwerke, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.
Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle