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§ 3 SchiLichtMstrV
Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
(1)
In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten des Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerks meisterhaft verrichtet.
(2)
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie
- 2.
eine Situationsaufgabe nach § 6.