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§ 18 SchKiSpV

Der Minister und Leiter des Amtes für Preise gewährleistet durch Preiskontrollen in den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preisregelungen.

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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