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§ 12 SchKiSpVDBest 1

Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend dem bestätigten Kennziffernprogramm.

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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