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SchSG
Schiffssicherheitsgesetz
- § 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 3Grundsatz
- § 4Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen
- § 5Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 6Ergänzende Pflichten
- § 7Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe
- § 8Verhalten beim Schiffsbetrieb
- § 9Verantwortliche Personen
- § 10Überwachung
- § 11Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 12Ermessensbindung
- § 13Maßnahmen bei Verstößen
- § 14Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge*)
- § 15Rechtsetzungsermächtigung
- Anlagezum Schiffssicherheitsgesetz Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard