Gesetze › SchuhfAusbV › Abschnitt 2 Abschlussprüfung § 11 SchuhfAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:1.Herstellen von Schuhen,2.Schuhtechnik sowie3.Wirtschafts- und Sozialkunde. Schuhfertigerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Inhalt von Teil 2 § 12 Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen