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§ 16 SchuhfAusbV

Anrechnung von Ausbildungszeiten

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung nach dieser Verordnung angerechnet werden.

Schuhfertigerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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