Ausschlußfrist sonstiger Ansprüche aus Schuldbuchforderungen
Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1995 erlöschen alle sonstigen in diesem Gesetz nicht genannten Ansprüche aus Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik.
DDR-Schuldbuchbereinigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle