Gesetze › SchulversucheV § 4 SchulversucheV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft. Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Berlin-Klausel