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§ 3 SchVG

Transparenz des Leistungsversprechens

Nach den Anleihebedingungen muss die vom Schuldner versprochene Leistung durch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art von Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt werden können.

Schuldverschreibungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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