Gesetze › SchwbAV › Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter› 2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben› I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen § 23 SchwbAV (weggefallen) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung § 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten