Gesetze › SchwbAV › Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter› 3. Unterabschnitt (weggefallen) § 34 SchwbAV (weggefallen) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 33 § 35 Rechtsform