AdvoCite

§ 42 SchwbAV

Anmeldeverfahren und Anträge

Leistungen aus dem Ausgleichsfonds sind vom Träger der Maßnahme beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales leitet die Anträge mit seiner Stellungnahme dem Beirat zu.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved