Gesetze › SchwbWV › Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen § 11 SchwbWV Fortbildung Die Werkstatt hat dem Fachpersonal nach den §§ 9 und 10 Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu geben. Werkstättenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Begleitende Dienste § 12 Wirtschaftsführung