Gesetze › SchwPestMonV Schlussformel SchwPestMonV Der Bundesrat hat zugestimmt. Schweinepest-Monitoring-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Inkrafttreten Anlage (zu § 1 Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest