Gesetze › SeeFischG § 8 SeeFischG Unionsinspektoren Die Bundesanstalt und die Länder können ihre Kontrollbeamten zu Gemeinschaftsinspektoren oder Unionsinspektoren vorschlagen. Seefischereigesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Automatisches Schiffsidentifizierungssystem § 9 Mitwirkung der Zollbehörden bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Fischereierzeugnissen