Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.
Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle