Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Schiffsregisterordnung und der Grundbuchordnung in der vom Inkrafttreten dieses Artikels an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle