Gesetze › SeeStrO › Teil B Ausweich- und Fahrregeln› Abschnitt II Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben Regel 11 SeeStrO Anwendung Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben. Kollisionsverhütungsregeln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete Regel 12 Segelfahrzeuge