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Regel 31 SeeStrO

Wasserflugzeuge

Regel 31 Wasserflugzeuge Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teils entsprechen, so muss es Lichter und Signalkörper führen, deren Eigenschaften und Anordnung diesen so weit wie möglich vergleichbar sind.

Kollisionsverhütungsregeln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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