Gesetze › SeeStrO › Teil B Ausweich- und Fahrregeln› Abschnitt I Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen Regel 4 SeeStrO Anwendung Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen. Kollisionsverhütungsregeln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen Regel 5 Ausguck