AdvoCite
§ 1 SeeUmwVerhV
Ziele
Diese Verordnung regelt
- 1.
Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt,
- 2.
die Ahndung von Verstößen gegen die in Nummer 1 genannten Anforderungen, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des
- a)
MARPOL-Übereinkommens,
- b)
AFS-Übereinkommens,
- c)
Ballastwasser-Übereinkommens.
- a)