Gesetze › SeeUnterkunftsV › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 4 SeeUnterkunftsV Bekanntmachung Auf jedem Schiff ist den Besatzungsmitgliedern der Wortlaut dieser Verordnung in der im Borddienst gebräuchlichen Sprache zugänglich zu machen. See-Unterkunftsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Allgemeine Anforderungen an Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen § 5 Genehmigung vor Bau, wesentlicher Änderung oder Flaggenwechsel eines Schiffs